07.15-07.30 Öffnung des Pausenhofes (keine Aufsicht)
07.30-07.40 Frühaufsicht im vorderen Schulhof
07.40-07.50 Gleitzeit mit der Öffnung des Schulhauses und der Klassenräume
07.50-08.35 1. Stunde
08.35-09.20 2. Stunde
09.20-09.40 1. Hofpause
09.40-09.50 Frühstückspause im Klassenraum
09.50-10.35 3.Stunde
10.35-11.20 4.Stunde
11.20-11.35 2.Hofpause
11.35-12.20 5.Stunde
12.20-13.05 6.Stunde
13.15 LÜZ für den 1. Jahrgang
13.15 LÜZ für den 2. Jahrgang
13.45 LÜZ für den 4. Jahrgang
14.00 LÜZ für den 3. Jahrgang
14.45 Beginn der Entlasszone
15.00 Entlasszeit im vorderen Schulhof für Ganztagskinder
16.00 Entlasszeit im vorderen Schulhof für Ganztagskinder
17.00 Entlasszeit im vorderen Schulhof für Ganztagskinder
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Die Unterrichtsverteilung einer Hessischen Grundschule orientiert sich an den Stundentafeln des Hessischen Kultusministeriums. Die Verteilung geschieht unter pädagogischen und schulorganisatorischen Umständen durch die Schulleitung.
Neben dem regulären Hessischen Rahmenplan der den Lehrern als Richtschnur dient, gilt immer auch das Schulprogramm und noch konkreter einzelne Konzepte als verbindliche Leitlinien, die in der alltäglichen Arbeit, bei Festen und Feiern zu beachten sind.
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Für den Unterricht an der Schlossbergschule gilt folgende Stundentafel ab dem Schuljahr 2020/21:
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Jahrgangsstufen / Stundentafeln
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Unterrichtsfächer / Lernbereiche
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1
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2
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3
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4
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Summen
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Religion
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2
|
2
|
2
|
2
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8
|
Deutsch
|
5**
|
8**
|
6
|
6
|
24
|
Sachunterricht
|
2
|
2
|
4
|
4
|
12
|
Mathematik
|
5
|
5
|
5
|
5
|
20
|
Kunst, Werken / Textiles Gestalten, Musik
|
3
|
3
|
4
|
4
|
14
|
Sport
|
3
|
3
|
3
|
3
|
12
|
Einführung in eine Fremdsprache
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-
|
-
|
2
|
2
|
4
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Schülerstunden
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20
|
23
|
26
|
26
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94
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Zusätzliche Stunden nach
§ 7 Abs. 4
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* |
* |
* |
* |
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*) Hinweis zu den zusätzlichen Stunden:
Seit dem Schuljahr 2015/16 werden die zusätzlichen Stunden folgendermaßen durch das Kultusministerium der Schule zugewiesen. Es gilt die Schülerzahl der jeweilig gebildeten Klasse. Dies bedeutet, dass der Schule bei Schülerzahlen ab 21 Kindern 1,5 Stunden, bei Schülerzahlen ab 17 Kindern eine Stunde und darunter 0,5 Stunden zugewiesen werden.
Aus diesen Stunden sind alle Förder-, Forder-, AG- und sonstigen profilbildenden Maßnahmen zu erstellen.
**) Im ersten und zweiten Schuljahre wurde aufgrund von Gremienbeschlüssen eine geänderte Verteilung im Fach Deutsch vorgenommen: 1. Sj: eigentlich 6, bei uns 5 Stunden, 2. Sj. eigentlich 7, bei uns 8 Stunden.
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