Allgemeine Hinweise zum Übergang

Der Übergang von der Grundschule zur weiterführenden Schule stellt nach vier Jahren Grundschule einen weiteren wichtigen Schritt in der Schullaufbahn dar. Hiermit sind häufig viele Fragen und Sorgen verbunden:

  • Auf welche Schule komme ich?
  • Gehen meine Freunde auch in die gleiche Klasse?
  • Schaffe ich das überhaupt?
  • Und vieles mehr ...

Das Thema ist aus diesen Gründen auch Gegenstand des Sachunterrichts im 4.Schuljahr und wird sehr intensiv mit den Schülern behandelt und sorgfältig besprochen.

In Hessen haben Sie als Eltern die Entscheidungsfreiheit und somit auch die Verantwortung, zu bestimmen, auf welche Schulform Ihr Kind gehen soll. Sie haben zusätzlich die Möglichkeit, Wünsche zu äußern, welche Schule es genau werden soll. Eine Garantie auf die Schule erhalten Sie nicht!

Es gibt ein hessenweites einheitliches Verfahren für die öffentlich-rechtlichen Schulen. Privatschulen handhaben dies anders und Sie müssen sich gesondert und rechtzeitig informieren. Der Klassenlehrer tritt im Januar vor dem Ende der Grundschulzeit in der Beratungskonferenz mit den Fachlehrern zusammen und es wird aufgrund

  • der sogenannten "soft skills" (Aufmerksamkeit, Motivation, Durchhaltevermögen, Arbeitshaltung, Frustrationstoleranz, ...),
  • der Leistungsentwicklung vom 1.-4 Schuljahr und
  • dem aktuellen Leistungsstand

eine gemeinsame Empfehlung erarbeitet. Diese wird Ihnen im Beratungsgespräch nach den Halbjahreszeugnissen bekannt gegeben. Sie haben im Anschluss bis maximal zum 5.März Zeit, sich für eine Schulform zu entscheiden und bis zu drei zur Schulform passenden Schulen anzugeben.

Deckt sich Ihre Entscheidung mit der Empfehlung, so gibt die Schule Ihr Formular direkt nach dem 5.März weiter. Gibt es keine Übereinstimmung, so gibt die Schule Ihre Entscheidung ebenso direkt an die Erstwunsch-Schule weiter, bietet Ihnen aber im Rahmen des Widerspruch-Verfahrens einen erneuten Beratungstermin an. Sie können Ihren Wunsch bis zum 5. April verändern oder beibehalten. Ihr letztendlicher Wunsch gilt jedenfalls.

 

Sie erhalten dann im Mai die Aufnahmezusage der weiterführenden Schule, die Ihr Kind aufgenommen hat.

 

Wichtiger Hinweis: Wir geben vor den Sommerferien ausschließlich das Formular, das Ihnen dann bekannt ist und den Klassenkonferenzbeschluss, der Ihnen ebenfalls bekannt gemacht wird, weiter. Es besteht nicht die Möglichkeit an Noten, Zeugnisse der Grundschule zu kommen, es sei denn, Sie geben diese von sich aus weiter.

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Kontakt

Schlossbergschule
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64625 Bensheim-Auerbach
Tel.: 06251/71208
Fax: 06251/703734
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