Schulaufnahme

Die Schlossbergschule arbeitet seit vielen Jahren eng mit den umliegenden Kindergärten zusammen. Im Rahmen des Hessischen Bildungsplanes wurde die Zusammenarbeit mit Blick auf den Übergang vom Kindergarten in die Grundschule weiter intensiviert.

 

Sie finden nachfolgend wichtige Termine und Informationen zum Übergang:

  • Grundschulbezirke sind nach Kerngebieten und Überschneidungsgebieten eingeteilt. Wir haben zwei Überschneidungsgebiete mit der Schillerschule.
  • Kinder im Kerngebiet der Schlossbergschule durchlaufen das Schulanmeldeverfahren an der Schlossbergschule.
  • Für Kinder im Überschneidungsgebiet sind aus verwaltungstechnischen und organisatorischen Gründen zunächst zwei Schulen zuständig. In unserem Fall die Schillerschule und die Schlossbergschule. Die Schulleiter einigen sich ca. 1,5 Jahr vor Einschulung auf die Zuständigkeiten. Die entsprechende Schule führt das Anmeldeverfahren durch.
  • Es kann in allen Fällen ein Gestattungsantrag gestellt werden, der durch das Staatliche Schulamt i.A. im Mai vor der Einschulung entschieden wird. Mit der Entscheidung durch das Schulamt wird eine Schule eindeutig zuständig. Erst danach wird ggf. die neue Schule zuständig und Ihr Kind kann dann an den noch anstehenden Aufnahmebausteinen teilnehmen.

Über die Schulfähigkeit entscheidet die Schulleitung unter Berücksichtigung aller relevanter Faktoren (Sprachstandserfassung, Kennenlerngespräch, Elterngespräch, Einschätzungen des Kindergartens, medizinisches Gutachten, Kennenlerntag, ggf. weitere Beratungen, Gutachten, etc.) i.d.R. im Mai vor der Einschulung.

Pflichtkinder sind alle Kinder, die bis einschließlich dem 01.07. das 6. Lebensjahr vollendet haben.

Antragskinder sind alle Kinder, die ab dem 02.07. 6 Jahre alt werden.

Über die Schulfähigkeit eines Antragskindes, das zwischen 02.7. und 31.12. geboren ist, entscheidet die Schulleitung unter besonderer Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.

Über die Schulfähigkeit eines Antragskindes, das zwischen 01.01. und 01.07. geboren ist, entscheidet die Schulleitung nach o.g. Procedere und wird i.d.R. ein schulpychologisches Gutachten zusätzlich anfordern.

Rechtlicher Rahmen:
Hessisches Schulgesetz: HSchG §58
Verordnung zur Ausgestaltung der Bildungsgänge und Schulformen der Grundstufe: VOBGM §9

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Kontakt

Schlossbergschule
Schlossstraße 15
64625 Bensheim-Auerbach
Tel.: 06251/71208
Fax: 06251/703734
schlossbergschule[at]kreis-bergstrasse.de

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