Anspruch auf Betreuung
Betreuung während der Schulzeiten
Anspruch auf die Betreuung im Ganztagsangebot der Schlossbergschule haben nur die Schülerinnen und Schüler der Schlossbergschule.
Zu unterscheiden ist hierbei, dass Kinder, die im Ganztagsangebot angemeldet sind, im Rahmen des gewählten Moduls und an den verbindlichen fixierten Tagen und Zeiten betreut werden.
Darüberhinaus deckt im Einzel- und Notfall der Notbetreuungsvertrag Zeiten für Kinder, die nicht im Ganztagsangebot angemeldet sind, ab. Dies ist nur im Ausnahmefall möglich. Hierzu wenden Sie sich bei Bedarf an die pädagogische Leiterin des Ganztagsangebots Frau Weihrich.
Betreuung in den Ferien
In den Ferienzeiten ist für die angemeldeten Ganztagskinder an 6 Wochen von 7.30 Uhr bis 17.00 Uhr zu den angegebenen Wochen eine Ferienbetreuung möglich. Die Anmeldung erfolgt immer wochenweise. Eine Abmeldung ist über den Lotsendienst vorzunehmen.
Darüberhinaus gibt es folgende Kernzeiten: 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr. In diesen Zeiten sollen alle angemeldeten Kinder da sein, damit die Ganztagsmitarbeiter mit Ihren Kinder die Zeit gut gestalten können.
Schülerinnen und Schüler der Schlossbergschule, die nicht das Ganztagsangebot nutzen, können ebenso an der Ferienbetreuung teilnehmen. Sie zahlen einen höheren Beitrag pro Woche. Die Anmeldung hierfür erhalten Sie bei Frau Weihrich.
Betreuung an den Schließtagen
An drei Brückentagen, einem pädagogischen Tag sowie einem Studientag pro Schuljahr ist i.d.R. unterrichtsfrei. Hierüber werden Sie rechtzeitig informiert. Es findet in dieser Zeit eine Betreuung ab 7.30 Uhr bis 15.00 bzw. bis 17.00 Uhr in Form einer Notgruppe statt. Diese kostet für die Eltern der Ganztagskinder nicht zusätzlich.
Für die Kinder, die nicht im Ganztagsangebot sind, kann an diesen Tagen auch eine Notbetreuung kostenpflichtig gebucht werden. Fragen Sie hierzu Frau Weihrich an.