Information des Hessischen Sozialministeriums

Welche Regelungen gelten für mein Schulkind?
Die Schulen bleiben von Montag, 16. März bis vorerst Freitag, 17. April (Ende der hessischen Osterferien) geschlossen.

Gibt es eine Betreuungsregelung für Schulkinder?
Die Schulen sollen ein Betreuungsangebot einrichten für Kinder, wenn beide Erziehungsberechtigten des Kindes oder der/ die allein Erziehungsberechtigte zu den folgenden Personengruppen gehören:

ACHTUNG: Nicht betreut werden kann Ihr Kind, wenn es

Stand: 13.3.2020, 19.10 Uhr

https://soziales.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz/coronavirus-sars-cov-2/umgang-mit-corona-schulen

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