Neue Allgemeinverfügung des Kreises Bergstraße, Stand 11.02.2021
Liebe Eltern,
hiermit informiere ich Sie über einen Auszug aus der aktuellen Allgemeinverfügung des Kreises Bergstraße vom 11.2.2021:
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§ 1 Betretungsverbot für Kindertageseinrichtungen und Kinderhortesowie Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen
Ergänzend zu den Bestimmungen der Corona-Einrichtungsschutzverordnung vom 13. März 2020 in der jeweils gültigen Fassung wird für das Gebiet des Kreises Bergstraße Folgendes angeordnet
1. Kindertageseinrichtungen und Kinderhorte nach § 33 Nr. 1 IfSG, Kindertageseinrichtungen nach § 25 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs sowie erlaubnispflichtige Kindertagespflegestellen nach § 43 Abs. 1 des Achten Buches Sozialgesetzbuch dürfen nicht von Personen betreten werden, solange deren Angehörige des gleichen Hausstandes einer individuell angeordneten Absonderung nach § 30 IfSG aufgrund einer möglichen Infektion mit SARS-CoV-2 unterliegen.
2. Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen nach § 33 Nr. 3 IfSG dürfen nicht von Personen betreten werden, solange deren Angehörige des gleichen Hausstandes einer individuell angeordneten Absonderung nach § 30 IfSG aufgrund einer möglichen Infektion mit SARSCoV-2 unterliegen.
3. Diese Regelungen gelten bis zum Ablauf des 10. März 2021. Eine Verlängerung, Abänderungoder vorzeitige Aufhebung bleibt vorbehalten.
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Mit freundlichen Grüßen
Christian Zimmermann, Rektor
Quelle: https://www.kreis-bergstrasse.de/pics/medien/1_1613058669/Betretungsverbot_Kita-Schule_AV_vom_11.02.2021___ins_Internet_eingestellt_am_11.02.2021__.pdf, Abruf: 13.2.2021