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Betretungsverbot bei Quarantäneanordnung in der Familie

Liebe Eltern,
ich hatte in einem Elternbrief auf die seit dem 19.9.2020 geltende Veränderung der 2. Corona Verordnung, Paragraph 3,  Absatz 2,  Satz 2 hingewiesen.
 
Da aktuell ein benachbarter Kindergarten wegen eines bekannten Coronafalls geschlossen ist und auch schon Klassen anderer Schulen unter Quarantäne standen, möchte ich gerne noch einmal auf folgende rechtliche Regelung in der o.g. Verordnung hinweisen, da dies auch die Geschwisterkinder in unserer Schule betreffen könnte:
 
Wenn in Ihrem Hausstand (in der Regel ist das Ihre Familie) eine individuelle Quarantäneanordnung durch das Gesundheitsamt verfügt wurde, dürfen auch die von der Anordnung nicht direkt betroffenen bis 12 Jahre alten (Geschwister-)Kinder die Schule nicht besuchen! 
Es besteht sodann automatisch ein Besuchsverbot! Dieses gilt so lange bis die Quarantäneanordnung im Hausstand endet. Ein negatives Testergebnis beendet das Besuchsverbot nicht!
 
Sie sind verpflichtet, uns umgehend zu informieren. 
 
Mit freundlichen Grüßen
Christian Zimmermann, Rektor

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