Ferienbetreuung ab dem 4.4.2020 bis zum 19.4.2020

Liebe Eltern,

in der Bemühung, die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen wird in den gesamten Osterferien eine Notbetreuung angeboten.
 
Zunächst bedeutet dies, dass ausschließlich für Kinder, deren Eltern nach den bekannten Regeln den Schlüsselberufen zuzuordnen sind, ein Anspruch besteht.
 
Die übliche Ferienbetreuung und die schon getätigte Anmeldung hierfür ist somit nicht mehr gültig.
 
Ab dem 4.4. bis einschließlich zum 19.4.2020 können Kinder nach folgendem Modus notbetreut werden, wenn sie die Infektionsschutzkriterien gemäß des Antragsformulars erfüllen:
 
An Wochenenden und Feiertagen (z.B. Karfreitag, Ostersonntag, Ostermontag) gilt:
Beide Erziehungsberechtigte oder der bzw. die alleinerziehende Erziehungsberechtigte muss in einem der genannten Schlüsselberufe arbeiten, die Betreuung des eigenen Kindes nicht anders herstellen können und die angehängte Arbeitgeberbescheinigung vorlegen.
 
An den Osterferientagen (1. Woche: Mo.-Do., 2.Woche: Di.-Fr.) gilt:
Einer der Erziehungsberechtigten oder der bzw. die alleinerziehende Erziehungsberechtigte muss in einem der genannten Schlüsselberufe arbeiten, die Betreuung des eigenen Kindes nicht anders herstellen können und die angehängte Arbeitgeberbescheinigung vorlegen.
 
 
Um den Bedarf für die Wochenenden, die Feiertage sowie die übrigen Tage für die Personalplanung richtig einschätzen zu können, melden Sie sich bitte bis zum 2.4.2020 - 12.00 Uhr per Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder 06251/71208.
 
Sollte aktuell kein Bedarf bestehen, dieser aber kurzfristig notwendig werden, melden Sie sich bitte in den Ferien ebenso auf diesen Kontaktwegen 2 Tage vorab.
Wenn Sie dort niemand erreichen:
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Christian Zimmermann, Rektor
 

Drucken