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Notbetreuung, Stand 22.3.2020 -12.15 Uhr

Liebe Eltern,

die Ereignisse überschlagen sich erwartungsgemäß. Vor kurzem wurde die 2. Änderungsverordnung zur zweiten VO zur Bekämpfung des Corona-Virus veröffentlicht. Es gab am 20.3.2020 eine Änderungsverordnung, Details siehe unten.

Bitte lesen Sie sich diese in der Anlage an. Demnach ist der Kreis der Funktionsträger deutlich ausgeweitet worden und insoweit dürfte auch der Betreuungsbedarf steigen. Es findet sich unter § 2 Abs.2 Ziff.13 der Verordnung nun ein Verweis auf die Verordnung zur Bestimmung kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (ebenfalls in der Anlage). Demnach fallen z.B. auch Personen aus den Bereichen Energie, Wasser und Ernährung darunter.

Entsprechende Kinder sind also zur Betreuung aufzunehmen, sofern (NEU:) ein/e Erziehungsberechtigte/r entsprechenden Berufsgruppen zuzuordnen ist oder es sich um allein Erziehungsberechtigte handelt, die den entsprechenden Berufsgruppen zuzuordnen sind. Entsprechende Nachweise der Arbeitgeber sind einzureichen.

Für den Zugang zur Notbetreuung wichtig - UPDATE:

Grundsätzlich soll die Gruppe der Menschen, die sich trifft möglichst klein sein. Hinzu kommt, dass sich Kinder gerne zusammenfinden und miteinander spielen - was normalerweise sehr zu begrüßen ist. Jetzt ist es herausfordernd für alle Beteiligten. Bitte prüfen Sie deswegen immer, ob eine Alternative möglich ist.

Wenn dies nicht möglich ist, gilt: 

  • Bitte prüfen Sie anhand der in den Anlagen genannten Kriterien vorab, ob Ihr Anliegen im Sinne der Verordnung berechtigt ist. 
  • Bitte nehmen Sie mindestens einen Tag vorab Kontakt zu uns auf - am besten per Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch 06251-71208.
  • Die Unterlagen können Sie gerne eingescannt oder per Foto an eine Mail anhängen.
  • Hinweis: Die Auflistung der Berufsgruppen ist nicht ganz aktuell, da wir noch kein neues Formular erhalten haben. Bitte orientieren Sie sich ggf. an der Verordnung.
  • Alternativen: Unser Schulbriefkasten oder per Post. Bedenken Sie hierbei bitte, dass der Schulbriefkasten in der Regel nur einmal am Tag geleert wird.
  • Wenn Sie sich schriftlich melden, geben Sie bitte immer eine Rückrufnummer an!
  • Bitte geben Sie formlos auf dem Antrag an, ob Ihr Kind normalerweise im Ganztagsangebot angemeldet ist. Frau Weihrich wird sich bei Ihnen dann auch noch einmal melden.
  • Ihr Antrag wird umgehend geprüft und Sie erhalten eine telefonische Antwort. - Kommen Sie nicht in die Schule.

 

ACHTUNG: Diese Ausnahme gilt nicht, wenn Ihr Kind Krankheitssymptome aufweist

  • in Kontakt zu infizierten Personen steht oder seit dem Kontakt mit infizierten Personen noch nicht 14 Tage vergangen sind
  • sich in den 14 Tagen vor Inkrafttreten dieser Verordnung oder danach in einem Risikogebiet für Infektionen mit dem SARS-CoV-2—Virus aufgehalten hat und noch keine 14 Tage seit der Rückkehr vergangen sind.

 

NEUES FORMULAR:

 
Wie geht es weiter?
Wenn Ihr Kind Anspruch hat, kann am Folgetag die Notbetreuung beginnen.
 
Die Zeiten der Notbetreuung sind die, die Ihr Kind normalerweise an diesem Wochentag hätte:
von frühestens 7.30 Uhr bis zum Ende der Unterrichtszeit Ihres Kindes oder der Entlasszeit aus dem Ganztagsangebot.

Link zum Sozialministerium mit aktuellen Informationen:

https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/aktuelle-informationen-zu-corona

Stand: 18.3.2020, 7:12 Uhr / Update: 21.3.2020, 16.23 Uhr / Update: 22.3.2020, 12.15 Uhr

Mit freundlichen Grüßen

Christian Zimmermann, Rektor

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Kontakt

Schlossbergschule
Schlossstraße 15
64625 Bensheim-Auerbach
Tel.: 06251/71208
Fax: 06251/703734
schlossbergschule[at]kreis-bergstrasse.de

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